Gefahren- oder Sicherheitspiktogramme

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Chemische Stoffe sind im täglichen Leben des Verbrauchers sehr präsent. Reinigungsmittel, Insektizide, Waschmittel oder Farben gehören zu den vielen Produkten, die häufig gekauft werden, und obwohl die meisten von ihnen nicht gefährlich sind, gibt es andere, die es sind, so dass es wichtig ist zu wissen, wie die Informationen auf ihren Etiketten zu interpretieren sind: Zu diesem Zweck verwenden wir Gefahren– oder Sicherheitspiktogramme.

Was ist ein Piktogramm?

Gefahrenpiktogramme werden verwendet, um eine bestimmte Gefahr grafisch darzustellen.

Folglich ist es die Einstufung des Stoffes oder Gemisches, die die auf einem Kennzeichnungsetikett anzuzeigenden Gefahrenpiktogramme vorgibt, basierend auf den Abschnitten 2 (physikalische Gefahren), 3 (Gesundheitsgefahren) und 4 (Umweltgefahren) von Anhang I der CLP-Verordnung (Artikel 19 der CLP-Verordnung).

Anhang V der CLP-Verordnung legt die Anwendbarkeit von Gefahrenpiktogrammen je nach Gefahrenkategorie und -klasse fest.

Welche Produktklassen enthalten Piktogramme?

Gefahrenpiktogramme finden sich auf Reinigungsmitteln, Insektiziden, Lösungsmitteln, Glühbirnen, Kosmetika, Desinfektionsmitteln, Waschmitteln, Farben, Batterien, mechanischen Produkten, Klebstoffen, Maschinenkraftstoffen und anderen.

Sicherheitspiktogramme: Was beinhalten sie?

Gemäß dem Königlichen Erlass 255/2003 über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Produkte müssen diese Produkte zwingend in lesbarer Form angegeben werden:

  • Der Handelsname oder die Handelsbezeichnung der Zubereitung.
  • Name, vollständige Anschrift und Telefonnummer der in der Europäischen Union ansässigen Person, die für die Vermarktung des Produkts verantwortlich ist.
  • Die chemische Bezeichnung des/der enthaltenen Stoffes/Stoffe.
  • Die im Behälter enthaltene Menge des Stoffes oder Gemisches.
  • Falls erforderlich, die Gefahrenpiktogramme.
  • Erforderlichenfalls die Signalwörter, wie z. B. Vorsicht (zur Kennzeichnung weniger schwerwiegender Risiken) oder Gefahr (zur Kennzeichnung schwerwiegender Risiken).
  • Erforderlichenfalls die Gefahrenhinweise (H-Sätze). Beispiel: Kann das Kind im Mutterleib schädigen; Tödlich bei Verschlucken; Kann Schläfrigkeit oder Benommenheit verursachen.
  • Falls erforderlich, Sicherheitshinweise (P-Sätze). Beispiel: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen; Mit Schutzbrille verwenden; Berührung mit der Haut oder Kleidung vermeiden; Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  • Falls erforderlich, ein Abschnitt mit ergänzenden Informationen.

Andererseits hat die Europäische Union im Jahr 2008 die CLP-Verordnung verabschiedet, die die Aufnahme von Gefahrenpiktogrammen auf den Etiketten gefährlicher Produkte vorschreibt, um deren Identifizierung zu erleichtern.

Diese Piktogramme bestehen aus einem Bild mit einem Warnsymbol in Form einer roten Raute auf weißem Hintergrund, mit einer schwarzen Illustration im Inneren. Jedes Piktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der Fläche des Etiketts einnehmen.

Diese Piktogramme geben Auskunft über die Schäden, die ein bestimmter Stoff oder ein bestimmtes Gemisch für die Gesundheit des Verbrauchers oder für die Umwelt verursachen kann.

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