Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes über Unternehmensinformationen zur Nachhaltigkeit im Industriesektor

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Der neue Entwurf des Gesetzes über die Unternehmensberichterstattung zur Nachhaltigkeit, der vom Ministerrat angenommen wurde, schafft einen Transparenzrahmen, der die Verantwortung und das Engagement für Nachhaltigkeit in spanischen Unternehmen stärken soll.

Dieses Gesetz, das sowohl für große Unternehmen als auch für einige börsennotierte KMU gelten wird, folgt der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und schlägt ein standardisiertes, digitales Format für die Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsdaten (ESG) vor, das einen besseren Vergleich zwischen Unternehmen in ganz Europa ermöglicht.

Für Unternehmen wie das unsere, die einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in der Geschäftswelt leisten wollen, ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt, um unser Engagement für die Umwelt deutlicher zu kommunizieren. Dieses Projekt fördert die Transparenz und unterstreicht die Bedeutung der Nachhaltigkeit im Industriesektor.

Erleichterung für KMU und Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt, gestaffeltes Inkrafttreten

Ein positiver Aspekt ist, dass die Verordnung ein gestaffeltes System vorsieht, das den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mehr Zeit für die Anpassung und die Verringerung ihres Verwaltungsaufwands lässt. Das Gesetz führt ein Überprüfungssystem ein, das dem für die Prüfung von Finanzkonten ähnelt, und schafft ein offizielles Register für Prüfer von Nachhaltigkeitsinformationen, das vom spanischen Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung (ICAC) überwacht wird.

Die Umsetzung dieser Verpflichtungen wird schrittweise erfolgen, beginnend im Jahr 2024 für große Unternehmen und bis 2028 für Tochtergesellschaften in Drittländern. Dieser Ansatz trägt den Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen Rechnung und trägt dazu bei, dass der Umsetzungsprozess schrittweise erfolgt und an ihre Kapazitäten angepasst ist.

Schwellenwerte für die Unternehmensgröße

Darüber hinaus wurde ein Gesetzesentwurf übermittelt, der die Schwellenwerte für die Unternehmensgröße ändert und an die Inflation anpasst, wodurch bestimmte mittelgroße Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich für vereinfachte Modelle der Unternehmensberichterstattung zu entscheiden und so den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Die Schwellenwerte werden angepasst, um der Inflation und anderen aktuellen wirtschaftlichen Faktoren Rechnung zu tragen. Die neuen Schwellenwerte sind:

  • Kleine Unternehmen: Bilanzsumme bis zu 5 Millionen Euro und Nettoumsatz bis zu 10 Millionen Euro.
  • Mittlere Unternehmen: Die Obergrenze liegt bei einer Bilanzsumme von 25 Mio. € und einem Jahresumsatz von 50 Mio. €.
  • Große Unternehmen: Diese Schwellenwerte gelten als Mindestwerte, d. h. 25 Millionen an Vermögenswerten und 50 Millionen an Umsatz.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieses Gesetz darauf abzielt, die soziale Verantwortung und Transparenz von Unternehmen zu fördern und zu stärken, wobei der Schwerpunkt auf der Nachhaltigkeit liegt. Durch die Förderung vergleichbarer und überprüfbarer Berichte auf europäischer Ebene werden die Unternehmen ermutigt, Praktiken einzuführen, die diese Werte repräsentieren und fördern.

Mit dieser Verordnung bewegt sich unsere Branche in Richtung eines Geschäftsmodells, in dem Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft grundlegende Säulen des Wachstums sind. Wir bei SINTAC setzen uns für diese Grundsätze ein und helfen den Unternehmen, sich an die neuen Standards für Nachhaltigkeit und Verantwortung anzupassen.

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